Covid-19: Kontaktbeschränkung und Sport

Hallo Sportfreunde und Mitglieder des TSV Lägerdorf.

Am Dienstag den 27.10.2020 hat die Landesregierung Schleswig-Holsteins bereits eine Kontaktbeschränkung erlassen, welche dazu führte, dass der Spielbetrieb in den Fussball-Ligen des Landes seitens des Schleswig-Holsteinischen Fussballverbands (SHFV) bis zum 22.11.2020 eingestellt wurde. Damit einhergehend wurden die Trainings- und Sportgruppen auf maximal 10 Teilnehmer begrenzt, um den potentiellen Infizierungskreis zu reduzieren. Zu dem Thema haben wir am Dienstag Nachrichten veröffentlicht. (Siehe hier und hier.)

Nun hat die Bundesregierung in einer Gipfelsitzung am Mittwoch weitere Maßnahmen beschlossen, welche – endlich mal – bundesweit, also in allen Bundesländern in vollem Umfang ab Montag, den 02.11.2020 umgesetzt werden. Nebst Gastronomie-Schließungen und Veranstaltungsverbot gilt eine Kontaktbeschränkung, welche besagt, dass sich nicht mehr als 10 Personen aus maximal 2 Haushalten treffen dürfen.

Dies hat für den Sportbetrieb natürlich auch Konsequenzen. Fitnessstudios, Freizeit- und Schwimmbäder müssen schließen – und auch Sportvereine wie der TSV Lägerdorf müssen ihre Sportangebote vorübergehend unterbrechen. Gültig sind die aktuellen Erlasse der Bundes- und Landesregierung bis Ende November.

Nähere Informationen zu den Erlässen der schleswig-holsteinischen Landesregierung sind hier zu finden:
https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2020/IV/201028_corona_viko_mpbk_einschraenkungen.html

In aller Höflichkeit und Aufrichtigkeit möchten wir vom TSV Lägerdorf darum bitten, die neuen Regeln im Interesse der Gesellschaft, der Gemeinschaft und den Menschen, die Euch nahestehen, ernstzunehmen und in eurem Alltag zu berücksichtigen.
Es gilt, jetzt besonnen zu handeln, um in vier Wochen der Normalität wieder ein Stück näher kommen zu können.

Es liegt in unser aller Händen!
Bleibt gesund und kommt gut durch diese entbehrungsreiche Zeit.